Was ist eine Lieferantenerklärung (LE)?
Eine Lieferantenerklärung dient als Nachweis über den präferenzrechtlichen Ursprung einer Ware und ist Voraussetzung für die Ausstellung von Präferenznachweisen wie der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder einer Ursprungserklärung auf einem Handelsdokument. Solche Nachweise ermöglichen Zollvergünstigungen im internationalen Warenverkehr mit Ländern, die ein Präferenzabkommen mit der EU haben.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 in der jeweils gültigen Fassung.
Arten von Lieferantenerklärungen
Einzellieferantenerklärung – für eine konkrete Lieferung
Langzeitlieferantenerklärung (LLE) – für regelmäßige Lieferungen innerhalb eines Jahres
Form & Anforderungen
Lieferantenerklärungen können formlos auf einem Handelsdokument (z. B. Rechnung oder Lieferschein) erfolgen, müssen jedoch dem verbindlichen Wortlaut der Verordnung entsprechen. In der Regel ist eine Originalunterschrift erforderlich – Ausnahmen gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Verantwortung & Risiken
Obwohl freiwillig, ist der Aussteller rechtlich verantwortlich für die Richtigkeit. Falsche Angaben können steuerliche, strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher sollte eine LE nur abgegeben werden, wenn der präferenzielle Ursprung zweifelsfrei nachgewiesen werden kann – ggf. durch eine LE des Vorlieferanten.
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